KI-Kennzeichnungspflichten: Das kommt mit dem AI Act auf Onlineshops und Webseiten zu

Mit dem europäischen AI Act werden Transparenzpflichten für KI-Systeme schrittweise verbindlich. Ein wichtiger Meilenstein folgt am 2. August 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Kennzeichnungspflichten für bestimmte Anwendungen. Bereits seit 2025 sind KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko verboten, und erste Vorgaben zur Governance sowie für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sind in Kraft getreten.

Ziel der Regulierung ist es, mehr Klarheit für Nutzer zu schaffen. Sie sollen jederzeit erkennen können, ob sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren.

 Für Onlineshops und Webseiten ergeben sich daraus konkrete Anforderungen:

  • Chatbots und virtuelle Assistenten müssen eindeutig als KI gekennzeichnet sein.
  • KI-generierte oder manipulierte Inhalte – etwa Texte, Bilder oder Videos – müssen als solche erkennbar sein, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
  • Wenn KI Inhalte priorisiert oder personalisierte Empfehlungen ausspielt, müssen Nutzer darüber informiert werden.
  • Unternehmen sind verpflichtet zu dokumentieren, welche KI-Systeme sie einsetzen und welche Risiken damit verbunden sind.

Die grundlegenden Pflichten stehen bereits fest. Allerdings werden viele Details zur praktischen Umsetzung noch konkretisiert. Dazu zählen etwa die genaue Gestaltung von Kennzeichnungen, mögliche Icons, maschinenlesbare Markierungen oder branchenspezifische Leitlinien. Diese werden derzeit von EU-Gremien und nationalen Behörden erarbeitet