§ Recht auf Reparatur
Mit der neuen EU-Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 wird das „Recht auf Reparatur“ ab dem 31. Juli 2026 deutlich gestärkt.
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz beim Kauf von Produkten zu bieten – insbesondere bei Elektro- und Haushaltsgeräten.
Künftig müssen Hersteller und Händler klar darlegen, wie reparierbar ein Produkt ist. Dazu gehören Informationen über verfügbare Ersatzteile, deren Verfügbarkeit über bestimmte Zeiträume sowie Hinweise auf typische Defekte und Reparaturmöglichkeiten. Auch Angaben zur erwartbaren Lebensdauer sollen bereitgestellt werden, sofern diese durch Herstellerdaten belegt sind.
Diese Informationen müssen direkt auf der Produktseite im Online-Shop sichtbar sein. So können Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf besser einschätzen, ob sich ein Produkt langfristig nutzen und reparieren lässt.
Die genauen Anforderungen zur Darstellung – etwa einheitliche Symbole oder standardisierte Angaben zur Lebensdauer – werden aktuell noch durch nationale Vorgaben und technische Leitlinien konkretisiert.
Klar ist jedoch schon jetzt: Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit rücken stärker in den Fokus des Handels.