Bei jeder gesetzlichen Umstellung taucht früher oder später die große Frage auf:

Was bedeutet das konkret für meinen Shop? Die gute Nachricht vorweg:

Wir unterstützen dich dabei, alles rechtssicher umzusetzen.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich gilt die neue Pflicht für alle Onlinehändler, die Verträge mit Verbraucher:innen im Fernabsatz abschließen – also klassische B2C-Onlineshops.

(Reine B2B-Shops sind nur dann ausgenommen, wenn sie sich eindeutig und ausschließlich an Unternehmen richten.)

Das bedeutet konkret:

  • Der Zugang ist klar auf gewerbliche Kunden beschränkt
  • Eine Umsatzsteuer-ID wird verpflichtend geprüft
  • Verbraucher:innen sind als Kundengruppe ausgeschlossen

Sobald theoretisch oder praktisch auch Verträge mit Privatkunden möglich sind, greift das Widerrufsrecht – und damit auch die Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion.

Auch kleine Händler, Start-ups oder Shops mit geringem Umsatz sind betroffen. Es gibt keine Ausnahmen für Kleinstunternehmen.

Wie sieht es bei Marktplätzen aus?

Auch Verkäufe über Plattformen wie Amazon oder eBay fallen unter die Regelung. Allerdings liegt die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons beim Marktplatzbetreiber.

Wichtig:
Die Verantwortung für die korrekte Abwicklung des Widerrufs bleibt weiterhin beim Händler.

Gilt das für alle Produkte?

Nein, es gibt gesetzliche Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Schnell verderbliche Waren (z. B. frische Lebensmittel)
  • Versiegelte Hygieneprodukte, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Individuell angefertigte oder personalisierte Produkte
  • Digitale Inhalte, wenn der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat

Warum wird die Umstellung Pflicht?

Ziel der neuen Regelung ist ein stärkerer Verbraucherschutz im Onlinehandel.
Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass der Widerruf genauso einfach möglich ist wie der Kauf selbst – also ohne versteckte Hürden oder komplizierte Prozesse.

Ab wann gilt das?

Die neue Pflicht tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Onlinehändler eine klar sichtbare und direkt erreichbare Schaltfläche bereitstellen, über die Kund:innen ihren Widerruf digital erklären können.

Warum sich Shopware 6 jetzt lohnt

Shopware reagiert frühzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen:

  • Mit Version 6.7.9.0 (April 2026) wird eine native Lösung für den Widerrufsbutton integriert
  • Die Funktion wird zusätzlich auf Shopware 6.6 zurückgeführt (Backport)
  • Bestehende Shops können somit ohne großen Versionssprung gesetzeskonform bleiben

Das macht die Umstellung nicht nur einfacher, sondern auch zukunftssicher.